Legal Deep Dive: Umsetzung des LkSG in der Praxis

Lernreise

Am 01. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und stellt nicht nur die betroffenen Unternehmen, sondern auch deren Zulieferer, branchenübergreifend vor neue Herausforderungen und Fragestellungen. Bei Nichteinhaltung dieser definierten Sorgfaltspflichten drohen den Unternehmen empfindliche Bußgelder.

Mit dem Legal Deep Dive tauchen Sie tief ein in die zahlreichen Themen, die das LkSG mit sich bringt. Vom Anwendungsbereich, dem Risikomanagement und Präventionsmaßnahmen ist alles dabei.

Unsere Expertin Dr. Cäcilie Lüneborg der SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft gibt einen tiefen und praxisnahen Einblick mit konkreten Handlungsempfehlungen, damit Sie in den Compliance- und Rechtsabteilungen die Pflichten, die das Gesetz für unmittelbar als auch mittelbar betroffene Unternehmen mit sich bringt, umsetzen können.

Egal wo und egal wann: Sie können ab dem 17. April 2023 direkt und flexibel mit acht verschiedenen Lernvideos à 30 Minuten auf unserer digitalen Lernplattform starten. Teilen Sie sich Ihre Zeit flexibel ein und tauschen Sie sich auf der Plattform mit den anderen Teilnehmer:innen des Legal Deep Dive aus.

Ihre Vorteile

  • Insgesamt vier Stunden kompaktes Wissen von unserer Expertin
  • Alle Lernvideos direkt auf einen Blick
  • 4 Wochen Zeit die Lernvideos abzurufen zu durchlaufen
  • FAO-Bescheinigung möglich
  • Teilnahme flexibel möglich bis 28. Juni 2024
Veranstaltungsdetails
Programm

1. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des LkSG

  • Auf welche „Unternehmen“ findet das Gesetz Anwendung?
  • Welche Beschäftigten werden in die Schwellenwerte von 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeitern eingerechnet?
  • Welche Besonderheiten gelten im Konzern, insbesondere im Hinblick auf die Zu- und Zusammenrechnung von Mitarbeiterzahlen an die Konzernmutter?
  • Welche Besonderheiten gelten bei einer ausländischen Konzernmutter?
  • Welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Rechte werden geschützt?

2. Risikomanagement: Unternehmensinterne Zuständigkeiten / Grundsatzerklärung / Dokumentation und Berichterstattung

  • Position des Menschenrechtsbeauftragten / horizontale und vertikale Pflichtendelegation
  • Zusammenarbeit der Schnittstellenfunktionen
  • Grundsatzerklärung: Gesetzliche Mindesterfordernisse und Zielgruppenkommunikation
  • Hilfestellungen zur Nutzung des Q&A-Katalogs des BAFA zur jährlichen Berichterstattung

3. Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich

  • Welche Gesellschaften umfasst der eigene Geschäftsbereich im Konzern?
  • Tipps zum methodischen Vorgehen
  • Tipps zur Dokumentation
  • Wie ist die Handreichung des BAFA zur Risikoanalyse zu verstehen?

4. Risikoanalyse bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern

  • Welche Zulieferer zählen zur Lieferkette?
  • Tipps zum methodischen Vorgehen
  • Risikobasierte Clusterung der Zulieferer?
  • Tipps zur Dokumentation
  • Wie ist die Handreichung des BAFA zur Risikoanalyse zu verstehen?
  • Sonderfall der Behandlung mittelbarer Zulieferer: Wodurch werden welche Pflichten ausgelöst? Wie setzen Unternehmen diese Pflichten bei nicht transparenten Lieferketten um?

5. Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und bei Zulieferern

  • Trigger für Präventionsmaßnahmen?
  • Kanon der Präventionsmaßnahmen: Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken; Zuliefererauswahl; Code of Conduct; Business Partner Code of Conduct, vertragliche Weitergabeklauseln; Zusicherungen; Schulungsmaßnahmen
  • Awareness und Kommunikation

6. Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und bei Zulieferern

  • Trigger für Abhilfemaßnahmen?
  • Social Audits? Remediation Plans? Abbruch der Geschäftsbeziehung?
  • Wirksamkeitskontrolle

7. Beschwerdemechanismus

  • Integrierte Lösung: Zeitgleiche Umsetzung des HinSchG?
  • Anforderungen an die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit?
  • Umfang und Absicherung des Hinweisgeberschutzes?
  • Dokumentation (Verfahrensordnung; weitere Informationen zum Beschwerdemechanismus)
  • Ableitung aus der Handreichung des BAFA zum Beschwerdeverfahren?

8. Deutsche vs. europäische Lösung – von der Liefer- zur Wertschöpfungskettensorgfalt: Parallelen und wesentliche Unterschiede?

Tickets
946,00
Normalpreis
netto 795,00 €
767,55
Vorzugspreis für Abonnent:innen
netto 645,00 €

Als Abonnent:in der Zeitschriften CRZ, DER BETRIEB, ESGZ und KlimaRZ (Print oder Online) profitieren Sie von einem günstigeren Preis.

Referentin
Dr. Cäcilie Lüneborg
Rechtsanwältin und Partnerin
SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Frankfurt
Veranstaltungsdetails
Partner
§15 FAO - Teilnahmebescheinigung

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 4 Zeitstunden zum Nachweis Ihrer Fortbildung gem. § 15 FAO. Die Anerkennung des Nachweises obliegt ausschließlich den zuständigen Rechtsanwaltskammern.

Rabattregelung Abo-Vorzugspreis

Doppelrabattierungen sind ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass der Abonnent:innenrabatt nur einmal pro Abonummer gewährt wird. Der 3. und jeder weitere Teilnehmende aus Ihrem Unternehmen erhält 15% Rabatt auf den Normalpreis.

Ansprechpartnerin
Anja Rawe
Inhalt und Konzeption
 
Telefon: (0)211 210 911-34

E-Mail: a.rawe@fachmedien.de