
Im Bereich der Steuerfahndung gibt es aktuell eine Reihe von Gesetzesänderungen, die Anwälte und Steuerberater kennen müssen, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Hierzu gehört z.B. die Tätigkeit der Steuerfahnder als „Flankenschutz-Berater“ für ihre Veranlagungskollegen, die Umsetzung der EUGH-Missbrauchsrechtsprechung in § 25f UStG, neue Verfahrensvorschriften in der Betriebsprüfung sowie die Geltung der Geldwäschestrafbarkeit – auch für Hinterziehungsdelikte. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Schwerpunkte der Fahndungsstellen sowie steuerstrafrechtliche „Dauerbrenner“ runden das Bild ab. Für den Erfahrungsaustausch mit Experten und Kollegen ist während der Podiumsdiskussionen ausreichend Zeit vorgesehen.
Die Themen:
- Aktuelles vom Bundesgerichtshof und aus der Tätigkeit der Fahndungsämter
- Missbrauchsrechtsprechung des EUGH zur Umsatzsteuer und § 25f UStG
- Insolvenzrechtliche Probleme in Hinterziehungsfällen
- Erhöhte Gefahr der Geldwäschestrafbarkeit des Beraters
- IT-Durchsuchung und Gastronomie-Ermittlungen