
Praxisorientierte Antworten auf aktuelle Fragen
Mit dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 wurden erste wichtige Fragen zur Besteuerung von Krypto-Token geklärt. Bei der Erklärung von Einkünften aus Krypto-Token gibt es gleichzeitig weiter große Unsicherheiten. Diese betreffen unter anderem Praxisfragen zu den Erklärungspflichten selbst einschließlich der Nutzung von Reporting-Tools. Die schnelllebige Krypto-Welt wirft aber auch in materiellrechtlicher Hinsicht immer wieder neue Fragen auf.
Bei den Kölner Tagen Krypto und Steuern 2023 erläutern Ihnen namhafte Experten aus Beratung, Finanzverwaltung und Wissenschaft anschaulich und aus erster Hand, was es bei der steuerlichen Beratung von Krypto-Themen zu beachten gibt. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei am Vormittag auf verfahrensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Erklärungspflichten sowie steuerstrafrechtliche Aspekte gelegt. Am Nachmittag geht es um die Behandlung von Krypto-Sachverhalten in der Erbschafts- und Umsatzsteuer sowie Spezialfragen im Ertragsteuerrecht.
Wichtige Information zum Vorabend:
Am 07.12.2023 laden wir Sie herzlich um 19.00 Uhr zum Get Together (kostenlos) im Steigenberger Hotel Köln ein. Treffen Sie die Referenten sowie weitere Teilnehmer bei Fingerfood und Wein in entspannter Atmosphäre. Notieren Sie bitte am Ende Ihrer Bestellung im Kommentarfeld, ob Sie am Get Together teilnehmen werden.
Die Themen:
- Erklärungs- und Mitwirkungspflichten bei Krypto-Einkünften, insbesondere Verwendung von Steuerreports privater Anbieter
- Steuerstrafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Krypto-Einkünften
- Krypto in der Erbschaftsteuer
- Umsatzsteuer im Web 3.0
- Spezialfragen im Ertragsteuerrecht: Mitarbeiterbeteiligungen und DeFi-Geschäftsmodelle